Die Ministerpräsidenten der Länder haben in dieser Woche im Bundesrat getagt. Es ging vor allem, das hatte Priorität, um die Schuldenpläne der nächsten Regierung und die Position der Länder. Ein Punkt, bei dem es auch um Geld geht, wenn auch nur auf Peanuts-Niveau im Vergleich zum Sondervermögen, fehlte auf der Tagesordnung. Die geplante Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mindestens zwei Bundesländer, Bayern und Sachsen-Anhalt, hatten bereits vorab erklärt, eine Reform der Finanzierung nicht im März besprechen zu wollen. Der Grund dafür: Im vergangenen Dezember hatten ARD und ZDF eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Weil zu dem Zeitpunkt klar war, dass der Rundfunkbeitrag, nicht wie von der Finanzkommission KEF empfohlen, zum Januar auf 18,94 Euro pro Haushalt angehoben werden würde.

Das liegt daran, dass die Rundfunkkommission eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeleitet hatte und erst im Herbst ein Reformentwurf überhaupt vorlag. Mit dem Reformziel verbunden ist eine Stabilisierung, wenn nicht sogar eine Senkung des Beitrags. Ob die Reform geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, sei dahingestellt – klar ist nur, dass eine Reihe von Bundesländern nicht gewillt war, den Beitrag zu erhöhen, wenn doch gleichzeitig kostensenkende Maßnahmen beschlossen werden.

Die Idee dann: Zwei Jahre soll der Beitrag bei 18,36 bleiben, die von der KEF attestierten zusätzlich benötigten Finanzmittel aus einer Rücklage finanziert werden, die am Ende der Zeit abgeschmolzen sein wird. Bis dahin aber sollen die Reformen greifen – darunter etwa Streichungen von Sendern im Fernsehen und Radio, Deckelung bei Ausgaben für Sportrechte und eine präzisere Definition von Textangeboten der Anstalten, die „presseähnlich“ sind und darum nicht mehr veröffentlicht werden dürfen – und damit dann der Beitrag stabil bleiben, ohne dass es weitere Reserven braucht.

Diesen Weg halten die Anstalten dagegen für verfassungswidrig. Der formale Prozess, nach dem die Sender ihren Bedarf anmelden, die KEF prüft und festlegt und dann die Bundesländer letztlich abnicken (es sei denn, alle gemeinsam sind dagegen) werde unterminiert. Darum die Beschwerde, mitten hinein in die Beratungen der Länder über die künftige Finanzierung. Die Richter in Karlsruhe werden im Gegensatz zur letzten Beschwerde 2020 nicht im Eilverfahren, sondern mit einer sehr gründlichen Überprüfung der Lage urteilen. Erwartet wird ein Spruch erst zum Ende des Jahres. Bis dahin bleibt der Beitrag bei 18,36 Euro.

Rücknahme der Beschwerde gefordert

Die Länder haben diesen Schritt kritisiert – und Bayern und Sachsen-Anhalt hatten die Rücknahme der Beschwerde eingefordert. Denn letztlich sei die Finanzierung doch geklärt: erst die Rücklagen verbrennen und dann schauen, was die Reform auf der Kostenseite bringt. An eine Rücknahme denken ARD und ZDF aber nicht, sie bestehen auf der Einhaltung des formalen Wegs. Also erst die Erhöhung, dann die Reform und dann, falls überhaupt möglich, wieder eine Senkung des Beitrags.

Zurzeit finden damit zwei Prozesse parallel statt. Zum einen die eigentliche Strukturreform, auf die sich die Bundesländer bereits verständigt haben. Der entsprechende Staatsvertrag soll im schriftlichen Umlaufverfahren unterschrieben werden, die Länderparlamente müssen dann noch zustimmen.

Zum anderen der Finanzierungsstaatsvertrag. Hier soll ein Modell installiert werden, dass (moderate) Beitragsveränderungen nach Maßgabe der KEF möglich macht, ohne dass die Landtage eingeschaltet werden müssen – dass diese aber gleichzeitig ein Vetorecht haben. Der ruht nun aber so lange, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert wegen der Verzögerung die „Unzuverlässigkeit der medienpolitisch Verantwortlichen“.

Derweil wird über die eigentliche Reform vermutlich noch hitzig diskutiert werden. Nach einem Appell aus Teilen der Kunst- und Kulturszene, den Sender 3sat (Deutschland, Österreich, Schweiz) nicht wie vorgeschlagen mit dem Sender Arte (Deutschland, Frankreich) zu verschmelzen, gibt es jetzt eine weitere Petition für den Erhalt des Senders Phoenix, den die Unterzeichner gefährdet sehen. Diese Petition („Für eine besser informierte Republik“) haben bisher etwas mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet, darunter Journalistenverbände, Gewerkschaften, Politiker und Journalisten.

Gleichzeitig heißt es aus der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz laut Evangelischem Pressedienst (epd), die Spartenkanäle müssten gar nicht komplett gestrichen werden. Sie könnten weiter via Internet verbreitet werden. Falls das so ist, würde sich die Höhe der Kosten, die sich über die Reform langfristig reinholen ließen, freilich noch weiter verringern. Denn einsparen ließe sich so nur der Kostenpunkt für die lineare Verbreitung von Programm.

Ob sich letztlich überhaupt spürbare Kostensenkungen realisieren lassen – Experten rechnen damit, dass das vor 2028 gar nicht möglich wäre – lässt sich auch mit Blick auf die aktuellen Tarifverhandlungen in den Anstalten bezweifeln. Der WDR hat sich gerade mit Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der Gehälter und Honorare in zwei Stufen um sechs Prozent erhöht, plus zwei Zahlungen von 4200 Euro. Die Laufzeit geht aber auch nur bis Januar 2026, dann kann neu verhandelt werden.

Und das ZDF hat die Vergütungen für alle Beschäftigten ebenfalls um 4,71 Prozent angehoben, sowohl für normale Angestellte wie für Intendanten und Direktoren. Einen Ausgleich von 1000 Euro pro Angestellte gibt es auch. Von den zwölf Mitgliedern im ZDF-Verwaltungsrat soll dem Vernehmen nach nur Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff gegen die Höhe der Vergütung gestimmt haben.

Christian Meier ist WELT-Medienredakteur.

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