Er steht vor Gericht - wieder einmal. In München muss sich Jens Lehmann wegen einer Suff-Fahrt nach dem Oktoberfest 2024 verantworten. Der frühere Fußball-Nationaltorwart räumt ein, getrunken zu haben, will aber dennoch fahrtüchtig gewesen sein.
Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat vor Gericht zugegeben, nach dem Oktoberfest mit Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein. "Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures" - also ein Bier mit Wasser, sagte er vor dem Amtsgericht München.
"Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte", sagte der 55-Jährige. "Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."
Er sei aber - anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft - nicht betrunken gewesen. Er habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte angaben, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen haben. Er habe lediglich Husten gehabt.
War er gereizt und aggressiv?
"Ich würge nicht - und schon gar nicht nach zwei Maß", beteuerte Lehmann. Er sage die Wahrheit, betonte er zugleich: "Ich schwöre auf meine Kinder." Lehmann hat mit seiner Frau, von der er getrennt lebt, zwei leibliche Kinder. Zudem adoptierte er einen Sohn seiner Frau aus einer früheren Beziehung.
Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verhielt er sich unkooperativ und zeigte "Stimmungsschwankungen". Er habe "eine verwaschene Aussprache" und "einen sprunghaften Denkablauf" gehabt.
Lehmanns Verhalten sei "gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend" gewesen. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme immer wieder angehaucht. Das wies der Ex-Fußballer zurück: "Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde."
0,72 Promille im Blut
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Kontrolle nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Laut seinem Anwalt sollte Lehmann rund 72.000 Euro Strafe zahlen - für ein Vergehen, das in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit sei und mit einer Zahlung von rund 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werde.
Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war Lehmann in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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