Journalisten und ihre Immobilien, das ist offenbar ein Fall für sich. Anfang 2023 berichtete der „Spiegel“ über eine Gruppe von Journalisten u.a. von der „taz“, „Süddeutschen Zeitung“ und der „Zeit“, die für Baumaßnahmen an ihrem Haus in Berlin-Kreuzberg gut 3,4 Millionen Mark Fördergelder erhalten hatten, diese aber möglicherweise zu Unrecht ausgezahlt worden seien.
Und 2021 berichtete die „taz“, dass der langjährige Kolumnist der „Süddeutschen Zeitung“, Dr. Dr. Rainer Erlinger, „mit Eigenbedarfskündigungen, Räumungsklagen und gerichtlichen Vergleichen“ Mieter in seinem Haus in Berlin losgeworden sei, um selbst dort zu wohnen.
Die „taz“ hat nun erneut einen Fall aufgeschrieben. In diesem Fall spielt die stellvertretende „Spiegel“-Chefredakteurin Melanie Amann eine Rolle. Ein Freund des „taz“-Autors Paul Schwenn, der sich aber namentlich nicht zu erkennen geben möchte, ist Mieter in einer Wohnung, die der Darstellung nach Amann und ihrer Mutter gehört. Vermietet wird die Wohnung demnach aber nicht von ihr direkt, sondern über eine Firma namens Nena Apartments, die Wohnungen zur Kurzzeitmiete in verschiedenen Städten anbietet.
Mit dem Eigentümer von Nena, Florian Wichelmann, ist Amann dem Bericht zufolge seit Langem befreundet. Der Vorwurf der „taz“ liegt nun darin, dass der „Spiegel“ über den Eigentümer berichtet hat, im März 2022. Der Artikel hieß „Ein Bett in Berlin“, es ging um Ukrainer auf der Suche nach Unterkunft in Berlin. Wichelmann ist einer der Hauptprotagonisten der Geschichte, er hatte damals über seine Firma Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine bereitgestellt.
Melanie Amann hatte, das erfuhr die „taz“ aus einer Anfrage an den „Spiegel“, auf eine „intern geäußerte Frage der Redaktion nach möglichen Ansprechpartnern zum Recherchethema „Unterkünfte für ukrainische Geflüchtete‘“ Florian Wichelmann „als möglicherweise geeigneten Ansprechpartner“ genannt. Sie habe dann auch den Kontakt zu ihm hergestellt. „Unter Offenlegung ihrer persönlichen Verbindung zu ihm“, so der „Spiegel“ auf WELT-Nachfrage.
„Weder initiiert noch beeinflusst“
Das Nachrichtenmagazin weist auch darauf hin, dass der Beitrag selbst von Amann „weder initiiert noch in irgendeiner Weise inhaltlich beeinflusst“ worden sei. Der Auftrag, zu dem Thema zu berichten, sei auch von einem anderen Ressort gekommen, von „Deutschland / Panorama“. Amann leitete damals das Hauptstadtbüro. Was die „taz“ aber nicht gelten lassen will: „Allerdings waren gleich zwei der drei damaligen Autor:innen des Textes Praktikant:innen im Hauptstadtbüro“.
Dass Redaktionsmitglieder gelegentlich ihren Kollegen Kontakte empfehlen für Geschichten, mit denen sie selbst gar nichts zu tun haben, ist nicht ungewöhnlich. Damit sind in der Regel auch keine Interessenkonflikte verbunden. Die „taz“ fragt nun aber: „Hat die Journalistin Wichelmann gute Presse im Magazin besorgt?“ Die Zeitung fordert eine Transparenzerklärung unter dem Artikel.
Neben der medienethischen Frage geht es der „taz“ aber auch um das im Artikel beschriebene Geschäftsmodell des Vermieters. Das „Bild des gemeinwohlorientierten Geschäftsmannes“ sei „unvollständig und irreführend“. So wird der Mieter folgendermaßen zitiert: „Ich ärgere mich darüber, dass mein Vermieter einseitig als Wohltäter dargestellt wird.“ Warum der Ärger drei Jahre nach Veröffentlichung des Artikels öffentlich wird, deutet der „taz“-Beitrag an – Nena Apartments wolle die Mieter in der Altbauwohnung loswerden.
Ärger gibt es zudem über die Höhe der Miete, die Nena Apartments verlange. Auch Amanns Wohnung sei laut der Darstellung als Wohngemeinschaft mit Zimmermieten „mehr als 40 Prozent über dem Mietspiegel“ vermietet worden, laut einem von der „taz“ zitierten Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte von 2022. Dazu nimmt der „Spiegel“ keine Stellung, werden doch in diesem Punkt keine presserechtlichen Aspekte berührt.
Die „taz“ schreibt, sowohl der WDR als auch der „Tagesspiegel“ hätten vor dem Erscheinen des Artikels im „Spiegel“ kritisch über die Firma berichtet – der Beitrag im „Spiegel“ sei aber gänzlich unkritisch gewesen. Warum, darüber lässt sich freilich nur spekulieren.
Ein Medienskandal?
Eine Empfehlung für einen Gesprächspartner macht, unabhängig von dessen Tauglichkeit, allerdings noch keinen handfesten Medienskandal, auch wenn sich die „taz“ das zu wünschen scheint. Die Unterzeile des Artikels lautet: „Ein dubioser Wohnungsunternehmer machte Geschäfte mit einer ,Spiegel‘-Chefredakteurin. Im Magazin erschienen gefällige Artikel über seine Person.“ Im Kern geht es allerdings um einen, nicht um mehrere Artikel. Ein weiterer Artikel stammt von 2004, in dem Amann und Wichelmann vorkamen, weil sie an einem Debattierwettbewerb teilnahmen. Zum „Spiegel“ kam die Journalistin erst 2013.
Die im Artikel beschriebene Geschäftspraxis klingt zwar tatsächlich fragwürdig – die „taz“ hat gleichzeitig einen ausführlichen Beitrag über die Firma veröffentlicht. Dass Journalisten aber die besseren Vermieter sind, ist vermutlich nur ein frommer Wunsch.
Christian Meier ist WELT-Medienredakteur.
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