Schon seit den 1980er-Jahren wird auf eine geschlechtergerechte Ausdrucksweise in Rechtsnormen und im amtlichen Schriftverkehr Wert gelegt. Konkret geht es darum, bei Personenbezeichnungen, von denen es eine maskuline und eine feminine Form gibt, nach Möglichkeit nicht mehr die maskuline Form generisch (verallgemeinernd) für Menschen eines jeden Geschlechts zu verwenden. Nun sind zwar das grammatische Geschlecht (Genus), das biologischen Geschlecht (Sexus) der bezeichneten Person und deren Geschlechtsidentität (Gender) unterschiedliche Kategorien, die nicht gleichgesetzt werden dürfen. So weiß jeder, dass „die Lehrkraft“ nicht unbedingt eine Frau sein muss, nur weil „die“ davorsteht. Aber die Häufigkeit, mit der Genus und Sexus übereinstimmen, führt eben dazu, dass die generische Verwendung des Maskulinums von Teilen der Gesellschaft als Benachteiligung von Frauen angesehen wird.
Darauf hat die Politik reagiert. Für Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung dokumentieren dies Anträge aller Fraktionen aus dem Jahr 1987. Nach eingehender Befassung wurde der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP vom Deutschen Bundestag im Jahr 1990 ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, „geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen oder solche zu verwenden, die beide Geschlechter benennen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und Lesbarkeit und Verständlichkeit […] nicht beeinträchtigt werden“. Im Jahr 2000 wurde eine entsprechende Bestimmung in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen, im Jahr 2001 in das Bundesgleichstellungsgesetz, dort auch für den dienstlichen Schriftverkehr.
Vergleichbare Vorgaben bestehen auch in den Bundesländern. Der Stand der Umsetzung ist allerdings unterschiedlich. Zum Beispiel enthalten die Hochschulgesetze aller Länder durchgehend keine generischen Maskulina mehr. Auf die jeweilige Gemeindeordnung trifft dies dagegen bisher nur in sechs Ländern zu: in Schleswig-Holstein seit 1990, in Niedersachsen seit 1996, im Saarland seit 1997 sowie in Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern seit 2024.
Die Praxis lehrt, dass das Finden der bestmöglichen Formulierung jenseits des gegnerischen Maskulinums eine Herausforderung darstellt, die zu bewältigen nicht immer bravourös gelingt. Zum Beispiel heißt es in § 15 Absatz 5 Satz 3 des Bran-denburgischen Hochschulgesetzes: „Bei Bestehen einer Abschlussprüfung findet die Exmatrikulation nach Satz 2 Nummer 1 zum Ende des Semesters statt, in dem die Studierenden die Abschlussprüfung bestanden haben“. Wieso „die Studierenden“? Es geht doch um die Abschlussprüfung und die Exmatrikulation einer einzelnen Person. Müsste der Nebensatz dann nicht „in dem die oder der Studierende die Abschlussprüfung bestanden hat“ lauten?
In Leitfäden zum geschlechtergerechten Formulieren wird für substantivierte Partizipien oft empfohlen, den Plural zu verwenden. So bleiben doppelte Artikel erspart. Dies passt aber nicht immer, wie der vorgenannte Fall zeigt. Gleichbedeutend, aber eleganter und kürzer wäre hier die Passivformulierung „in dem die Abschlussprüfung bestanden wurde“.
Ein weiteres Beispiel ist der Begriff „Asylbewerbende“. Er kommt mehrfach in einem Beschluss zur Flüchtlingspolitik vor, der in einer Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Jahr 2023 gefasst wurde. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie andere Behörden benutzen dieses Partizip Präsenz. Allerdings bewerben die betreffenden Personen nicht das Asyl, sondern sie bewerben sich um Asyl. Das Verb wird also reflexiv gebraucht. Korrekt müsste es daher „sich um Asyl Bewerbende“ heißen.
Wie die beiden Beispiele stellvertretend für viele zeigen, erfordert geschlechtergerechtes Formulieren mehr sprachliches Geschick als die Verwendung des generischen Maskulinums, jedenfalls dann, wenn die Texte sprachlich und inhaltlich stimmig und angenehm lesbar bleiben sollen. Über dieses Geschick verfügt aber nicht jeder. So entstehen allzu oft Texte, deren Sprache irritiert und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verzichts auf das generische Maskulinum nährt.
Nun hat sich seit etwa 20 Jahren in Teilen der Gesellschaft das „Gendern“ mit einer Schreibweise verbreitet, bei der das Femininum verwendet wird und durch ein Sonderzeichen vor der Endung „in“ bzw. „innen“ zum Ausdruck gebracht werden soll, dass Menschen jeder Geschlechtsidentität gemeint sind, auch nichtbinäre Menschen (solche, die sich mit einem Geschlecht identifizieren, das weder gänzlich männlich noch gänzlich weiblich ist). Als Sonderzeichen wird am häufigsten ein Asterisk verwendet, dann „Genderstern“ genannt. Besonders seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Option beim Geschlechtseintrag im Personenstandsregister vom Oktober 2017 hat diese Schreibweise Aufschwung erfahren. Sie kann und sollte jedoch kritisch gesehen werden.
Vier Gründe gegen den Genderstern
Erstens steht diese Schreibweise nicht im Einklang mit dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung.
Zweitens ist sie nicht wirklich geschlechtergerecht. Denn sie wird ohne Rücksicht darauf verwendet, ob vor dem Sonderzeichen das Maskulinum zu lesen ist. So kommen Ausdrücke wie Kolleg*in, Stadträt*in oder Chef*innen zustande. Die korrekte maskuline Form fehlt hier. Dies ist nicht geschlechtergerechter, als würde an das Maskulinum ein Genderstern angefügt, um deutlich zu machen, dass alle Geschlechter gemeint sind: Kollege*, Stadtrat* und Chefs*. Ein so ergänztes Maskulinum würde gewiss auf Widerstand in feministischen Kreisen stoßen. Die Umkehrung des Problems in sein Gegenteil kann dann aber auch keine angemessene Lösung sein.
Dass das Femininum mit eingefügtem Genderstern nicht geschlechtergerecht ist, bestätigen psycholinguistische Studien der Universität Kassel, deren Ergebnisse von Anita Körner et al. in den Jahren 2022 und 2024 veröffentlicht wurden: Sowohl beim Lesen als auch beim Hören dachten Versuchspersonen bei solchen Personenbezeichnungen signifikant eher an Frauen.
Drittens braucht es kein Sonderzeichen, um nichtbinäre Menschen mitzumeinen. Dass mit dem Femininum mit eingefügtem Sonderzeichen Menschen jeder Geschlechtsidentität gemeint sind, ergibt sich nämlich nicht aus der Logik der Sprache. Es ist nichts weiter als die implizite Übereinkunft derer, die diese Schreibweise verwenden. Wieso sollten dann „und“ und „oder“ diese Bedeutung nicht auch immer dann haben können, wenn sie zwischen der femininen und der maskulinen Form einer Personenbezeichnung stehen? Von einer entsprechenden Bedeutung dieser Konjunktionen auszugehen, ist nicht weniger schlüssig als dem Genderstern diese Bedeutung zuzuschreiben.
Viertens – und dies ist vielleicht das wichtigste Argument – fehlt dem Femininum mit eingefügtem Genderstern eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Befragungen von Meinungsforschungsinstituten legen nahe, dass zwischen 65 Prozent und 75 Prozent der Menschen in Deutschland diese Schreibweise ablehnen. Unter Frauen ist die Ablehnung etwas geringer als unter Männern, im Westen etwas geringer als im Osten, aber sie überwiegt in allen Gruppen deutlich.
Die Akzeptanz des Handelns einer Regierung ist ein Baustein ihrer politischen Legitimation. Deren Schwinden fördert den Nährboden für Populismus und Extremismus. Daher sollten Regierungen und Verwaltungen so kommunizieren, wie es in der Breite der Gesellschaft für (noch) akzeptabel gehalten wird. Selbst Robert Habeck, der Kanzlerkandidat der Grünen war, in deren Anhängerschaft das Femininum mit eingefügtem Sonderzeichen den größten Zuspruch findet, verwendet diese Schreibweise in seinem neuesten Buch nicht. Er hat sich bewusst dagegen entschieden und erklärt in dem Buch auch warum: „Es fühlen sich eben nicht alle gemeint, sondern für manche oder viele fühlt es sich fremd an.“
Für die Bundesverwaltung sind Schreibweisen mit Genderstern oder anderem Sonderzeichen eigentlich tabu. Bei Paarformen sind die männliche und die weibliche Form auszuschreiben. Bevorzugt sollen aber geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und Formulierungen verwendet werden. Bei zusammengesetzten Wörtern, zum Beispiel „Bürgerentscheid“, gilt das Bestimmungswort grundsätzlich als neutral. Bei der Bezeichnung gemischter Personengruppen, die auch juristische Personen enthalten, z. B. Arbeitgeber, wird das generische Maskulinum weiterverwendet.
Diese Prinzipien ergeben sich aus dem vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Handbuch der Rechtsförmlichkeit sowie einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen Einführungsrundschreiben zu einer im Jahr 2021 erfolgten Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes. Das BMFSFJ wies in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesverwaltung an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gebunden ist, weswegen Schreibweisen mit Genderstern oder anderem Sonderzeichen nicht zulässig sind.
Dies sieht auch der Deutsche Bundestag so, wie aus einem 2023 gefassten Beschluss über eine Petition gegen die Verwendung von Gendersprache in Bundesbehörden hervorgeht. Dennoch wird das Regelwerk nicht in allen Bundesbehörden eingehalten. So finden sich zum Beispiel in Publikationen des Auswärtigen Amts Kurzschreibweisen mit Sonderzeichen. Auch in Landesbehörden kommt es mitunter vor, dass so gegendert wird, obwohl dies nach den Regeln des betreffenden Bundeslandes eigentlich nicht sein soll. Am meisten verbreitet dürfte diese Schreibweise in Kommunen und Hochschulen sein.
Die vorgenannten Argumente sprechen dafür, in der Rechts- und Verwaltungssprache so zu verfahren, wie es für die Bundesverwaltung vorgesehen ist. Dies mag Verfechter des generischen Maskulinums ebenso wenig zufriedenstellen wie Verfechter*innen des Femininums mit eingefügtem Sonderzeichen. Aber diese moderate Form geschlechtergerechter Sprache wird von den Angehörigen beider Gruppen nicht in dem Ausmaß verteufelt, wie die von der jeweils anderen Gruppe favorisierte. Sie kann als brauchbarer Kompromiss angesehen werden. Kompromisse wie dieser dienen dem Zusammenhalt in einer pluralistischen Gesellschaft.
Stefan Zahradnik ist Professor für Öffentliche Betriebswirtschaft und Rechtsetzung an der Hochschule Nordhausen und Verfasser des Buches „Geschlechtergerechte Rechts- und Verwaltungssprache“.
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