Gute Nachrichten für Wohnmobilfahrer: Die Gewichtsgrenze für Camper und Wohnmobile wird in der EU angehoben. Wohnmobilfahrer mit einem Klasse-B-Führerschein, der nach 1999 erworben wurde, dürfen künftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Derzeit liegt die Grenze bei 3,5 Tonnen.
Wer ein größeres, also schwereres Fahrzeug fahren möchte, muss bisher einen zusätzlichen Führerschein erwerben – etwa den der Klasse C1. Dieser erlaubt es, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu führen, nicht nur Wohnmobile, sondern auch Lkw. Für viele Camper ist das jedoch keine praktikable Option, da der C1-Führerschein zeit- und kostenintensiv ist. Diese Änderung wird schon länger diskutiert, doch in den letzten Tagen konkretisiert sich der Prozess: Am 25. März 2025 einigen sich das EU-Parlament und der Rat vorläufig auf die Überarbeitung der 4. EU-Führerscheinrichtlinie.
In Kraft tritt die Änderung damit noch nicht; die Länder haben vier Jahre Zeit, sie umzusetzen. Je nach politischem Willen kann dies schneller oder langsamer geschehen. In Deutschland wird erwartet, dass die Umsetzung eher zügig erfolgt, da die Nachfrage nach flexibleren Regelungen für Wohnmobile groß ist.

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Camper mit E-Antrieb
Warum ist die Änderung nötig? Es gibt zwei unterschiedliche Beweggründe. Einer ist der Wunsch der Politik, E-Fahrzeuge attraktiver zu machen. Bei einem Wohnmobil – Basis ist meist ein Transporter wie der Fiat Ducato oder der Mercedes Sprinter – ist es praktisch unmöglich, ein Modell mit Elektroantrieb zu konstruieren, das die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen einhält. Der Grund ist das Gewicht des Akkupacks. Ein Wohnmobil ist per Definition ein Reisefahrzeug, das eine hohe Reichweite benötigt. Dazu kommen das hohe Gewicht und die wenig windschlüpfrige Form – ein Mini-Akku ist also wenig sinnvoll. Ein reisefähiger Akku führt jedoch zu etwa 500 bis 700 Kilogramm Mehrgewicht, zu viel, um unter 3,5 Tonnen zu bleiben.
Für den C1-Führerschein ist eine aufwändige Ausbildung mit anschließender Prüfung notwendig – mit entsprechenden Kosten. Mit etwa 3000 Euro sollte man rechnen, für ein Paar also das Doppelte, wenn beide fahren wollen. Würde die alte Regelung fortbestehen, hätten E-Modelle kaum eine Chance auf dem Campermarkt.

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Wohnmobile zu schwer für B-Führerschein
Hinzu kommt, dass Wohnmobile, die größer als ein Kastenwagen mittlerer Länge sind, häufig die 3,5 Tonnen überschreiten oder diese Grenze nur auf dem Papier einhalten. Wird das Fahrzeug dann vollgepackt und sind mehr als zwei Personen an Bord, reichen die 3,5 Tonnen nicht aus. In der Urlaubssaison führt das bei Kontrollen zu unerfreulichen Situationen. Familien mit einem häufig geliehenen Camper bringen zu viel auf die Waage. Sie haben sich nichts Böses dabei gedacht, und plötzlich geht es im Urlaub auf der Autobahn nicht weiter.
Die neue Regelung sieht eine Schulung oder Prüfung bei konventionellem Antrieb vor; bei alternativen Antrieben wie Elektro entfällt diese Voraussetzung bei unfallfreiem Führerscheinbesitz von zwei Jahren. Eine solche Schulung ist weit weniger aufwändig als der C1-Führerschein. Sie könnte beispielsweise nur wenige Stunden dauern und etwa 100 bis 200 Euro kosten. Diese Ungleichbehandlung ist politisch gewollt, wirklich sinnvoll ist sie jedoch nicht. Die Richtlinie muss noch bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, doch da es hier keinen Dissens gibt, ist das nur eine Formalität.

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Fazit
Für Camper ist die neue Regelung in jedem Fall eine praxisgerechte Lösung. Mit Elektroantrieb funktioniert die Grenze von 3,5 Tonnen nur bei Pkw; bei anderen Fahrzeugen wird es eng. Genau genommen ist sie unzureichend. Hier setzt sich die Camperfraktion durch, aber das gleiche Dilemma gibt es auch bei gewerblichen Nutzfahrzeugen. Ein Diesel-Transporter mit 2000 Kilogramm Leergewicht bietet etwa 1500 Kilogramm Nutzlast, während ein Elektro-Transporter mit 2,5 bis 2,7 Tonnen und einem Akku von 300 bis 700 Kilo nur 800 – 1000 Kilogramm – eine Einschränkung von 20 bis 40 Prozent. Und hier ist nur das Akkugewicht berücksichtigt.
Mit zusätzlichen 700 Kilogramm Leergewicht sollte man beim Fahrgestell eigentlich zu einer schwereren "Heavy Duty"-Ausführung greifen. Für Firmen ist das ein großes Problem. Ein beachtlicher Teil der jungen Mitarbeiter besitzt gar keinen Führerschein, geschweige denn eine Erlaubnis für Lkw. Besonders kleine Betriebe, die auf leichte Transporter angewiesen sind, könnten von einer ähnlichen Regelung profitieren, doch diese steht bisher nicht zur Debatte.
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