Erst will Ungarn einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof gegen Israels Regierungschef Netanjahu nicht vollstrecken. Jetzt will das Land gar nicht mehr mit dem Gericht zusammenarbeiten.

Die ungarische Regierung hält vom Internationalen Strafgerichtshof offenbar nicht mehr viel. Das hatte sich bereits abgezeichnet: Trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, empfängt Ungarn Netanjahu diese Woche zu einem Staatsbesuch. Vorab hatte der ungarische Premierminister Viktor Orban bereits angekündigt, den Haftbefehl zu ignorieren.  

Ungarn ist bislang eins von 125 IStGH-Mitgliedsländern und muss als solches eigentlich den Haftbefehl gegen Netanjahu vollstrecken. Heißt: Sobald Netanjahu ungarischen Boden betritt, müsste Ungarn den Gast festnehmen und zum Gericht nach Den Haag ausliefern. An diese Regeln hält Ungarn sich momentan nicht. Laut Völkerrechtlern gibt es dafür keine rechtlichen Argumente, die überzeugen können. 

Ungarn will nun ganz austreten

Heute kam nun der nächste Schritt. Der ungarische Kanzleramtsminister, Gergely Gulyas, hat in einem Interview angekündigt: Ungarn möchte seinen Status als IStGH-Mitglied beenden.  

Wie das funktioniert, ist im Römischen Statut geregelt. Das ist der völkerrechtliche Vertrag, der die Arbeit des Gerichtshofs regelt und den Ungarn mitunterzeichnet hat. Danach muss ein Staat, also in diesem Fall nun Ungarn, den Austritt schriftlich erklären. Dass muss es gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, tun.  

"Der Rücktritt wird aber erst ein Jahr nach Eingang der Notifikation wirksam. So lange bleibt der Staat also weiter verpflichtet", erklärt Kai Ambos, Professor für Völkerrecht an der Universität Göttingen. Wenn Ungarn also nun den Austritt erklärt, müsste es trotzdem noch ein Jahr lang weiter "mitmachen" und zum Beispiel Haftbefehle vollstrecken. Macht Ungarn das nicht, drohen aber wie bisher keine echten Konsequenzen. 

Trotz Austritt: IStGH bleibt vorerst zuständig

Auch Straftaten, die in der Zwischenzeit begangen würden, könnte der Gerichtshof grundsätzlich weiterverfolgen. Ambos verweist auf das Beispiel der Philippinen. Die Philippinen haben ihren Austritt vom IStGH im Frühjahr 2018 erklärt. Mittlerweile ist das Übergangsjahr abgelaufen, der Austritt also längst wirksam.

Trotzdem hat der Gerichtshof gegen den Ex-Präsidenten Rodrigo Duterte wegen der möglichen, massenhaften Tötung von Drogenkriminellen ermittelt. Erst vor wenigen Wochen hat die aktuelle philippinische Regierung einen IStGH-Haftbefehl gegen Duterte vollstreckt und ihn in die Niederlande ausgeliefert. Dort kann nun ein Strafverfahren gegen Duterte stattfinden. 

Im Fall von Ungarn sind IStGH-Ermittlungen derzeit weder bekannt, noch absehbar. Das Beispiel Philippinen zeigt aber: Ungarn würde auch bei einem Austritt vorerst an den Gerichtshof gebunden bleiben.

Austritt könnte für Nachahmer sorgen

Für den Gerichtshof ist die Ankündigung aus Budapest eine schlechte Nachricht. "Das Signal ist fatal", sagt Juraprofessor Christoph Safferling. Der Gerichtshof ist auf Akzeptanz angewiesen. Er hat etwa keine eigenen Polizeibeamte, die Verdächtige festnehmen könnten.

Der Gerichtshof braucht bei seiner Arbeit also die Unterstützung seiner Mitgliedsstaaten. Diese müssen etwa Haftbefehle vollstrecken, also Verdächtige festnehmen, und nach Den Haag überstellen. "Ungarn befolgt das aktuell nicht. Es ist ein stückweit konsequent, jetzt auszutreten", sagt Christoph Safferling. Allerdings gebe es dann auch keine Möglichkeit mehr, miteinander zu reden.

"Das Tischtuch wird zerschnitten", so Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, die sich für die Förderung internationalen Strafrechts einsetzt.  


 

EU gilt als wichtigster IStGH-Unterstützer

Der Austritt schmerze auch, weil Ungarn EU-Mitgliedsland ist. Die EU sei der stärkste Unterstützer des Gerichtshofs, beschreibt Völkerrechtler Kai Ambos. Der Gerichtshof profitiere davon auch finanziell. "Ungarn würde durch den Austritt wohl gegen EU-Recht verstoßen, weil sich die EU zum IStGH bekannt hat und man daraus ein IStGH-freundliches Verhalten ableiten kann", sagt Ambos.

Nach seiner Analyse könnte das sogar eine Verletzung von EU-Verträgen darstellen. Die EU-Kommission könnte dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten. In der Folge könnte es Strafzahlungen geben. Der Völkerrechtler Christoph Safferling ist diesbezüglich aber skeptisch. "Die EU hat da allenfalls moralische Möglichkeiten", befürchtet er. 

Es bleibt eine weitere Sorge: mögliche Nachahmer Ungarns. Die könnte es etwa in Lateinamerika oder Afrika geben. Schon jetzt erkennen einige wichtige Staaten den IStGH nicht an. Dazu zählen die USA, Russland und Israel.  

Kritische Stimmen auch in Deutschland

Die IStGH-Unterstützung hatte zuletzt auch in Deutschland Kratzer bekommen. Der wahrscheinliche künftige Kanzler, Friedrich Merz (CDU), hatte kurz nach der Bundestagswahl Zweifel gesät. Dabei ging es ebenfalls um den israelischen Regierungschef Netanjahu. Merz kündigte an, "Mittel und Wege" finden zu wollen, Netanjahu in Deutschland empfangen zu können - ohne, dass Netanjahu festgenommen würde. Das sorgte unter Juristen und in der Politik für viel Kritik. Rechtlich belastbare Möglichkeiten gibt es dafür aber eigentlich kaum.

Es gilt dabei das Gleiche wie beim aktuellen Besuch in Ungarn. "In Deutschland ist die Rechtslage noch eindeutiger als in Ungarn", sagt der Göttinger Professor für Völkerrecht Kai Ambos. Die einzig denkbare Möglichkeit wäre, eine gemeinsame Lösung mit dem IStGH zu suchen. Dafür bliebe ein sogenanntes Konsultationsverfahren. Echte Chancen räumt Ambos dem aber nicht ein. 

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