Kritiker fürchten Wettbewerbsnachteile, Befürworter wollen Unternehmen in die Verantwortung nehmen: Das Lieferkettengesetz ist umstritten. Nun soll es später in Kraft treten - und könnte noch aufgeweicht werden.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine Verschiebung des europäischen Lieferkettengesetzes freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen. Den Aufschub bist zum 26. Juli 2028 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen.

Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Auf Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen. Die Richtlinie soll aber auch inhaltliche geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen mit weniger Bürokratie belastet werden. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest.

EU-Staaten haben sich schon für Verschiebung ausgesprochen

Die EU-Staaten müssen dem Aufschub noch zustimmen, damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Der Schritt gilt aber als Formsache: Die Länder hatten sich vor gut einer Woche bereits für eine Verschiebung ausgesprochen. 

Die Abgeordneten in Straßburg stimmten zudem für eine Verschiebung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen. Teile dieses Gesetzes sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Das betrifft insbesondere Vorgaben für Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, für größere Unternehmen gilt das Gesetz bereits.

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