Mehrere Europäer und eine Kanadierin sind in den letzten Wochen bei der Einreise in die USA teils wochenlang inhaftiert worden – alle ohne Vorstrafen, soweit bekannt ist. Der Schweizer-Amerikanische Immigrationsanwalt Lorenz Wolffers ordnet ein.
SRF News: Sehen Sie eine Verschärfung der Praxis unter der Trump-Regierung?
Lorenz Wolffers: Wir hatten immer wieder mal solche Fälle über die letzten Jahre – unter verschiedenen Regierungen. Die Situation hat sich wahrscheinlich insofern verschärft, als die Toleranzgrenze praktisch auf null gesunken ist – in einigen Fällen sogar unter null. Das kleinste Problem mit einem Visum etwa kann zu einer Rückweisung und zu einer Ausschaffung führen.
Bekommen Sie häufiger Anfragen von beunruhigten Personen?
Wir bekommen praktisch täglich Anrufe oder E-Mails von Klienten, die wissen wollen: Muss ich mir Sorgen machen? Man sollte sich überlegen: Gibt es etwas, das problematisch sein kann? Zum Beispiel in meinem beruflichen Umfeld? Verhalte ich mich in den USA in einer Weise, die nicht konform ist mit meinem Visum? Wenn jemand politisch sehr aktiv ist, sollte er sich überlegen, wie er damit umgeht. Reise ich beispielsweise mit meinem Telefon im Gepäck ein, oder lasse ich zum Beispiel mein Telefon zu Hause und lasse mir das nachschicken.
Was sind Warnsignale im Lebenslauf?
Ein typisches Warnsignal ist, wenn jemand sehr oft in die USA einreist und sehr lange dort bleibt, jeweils quasi das Maximum ausnutzt. Oder eine Vorstrafe – insbesondere wegen Drogendelikten. Oder wenn etwas als Sympathie für die Hamas interpretiert werden könnte, kann es Probleme geben. Der Grossteil der Bevölkerung wird aber nach wie vor kein Problem haben.
Die Medien berichteten auch über den Fall einer jungen Britin, die als Touristin eingereist war und dann im Haushalt ausgeholfen und dafür dort Unterkunft erhalten hat.
Solche Sachen waren schon immer problematisch – bei Freelancern zum Beispiel. Manche kommen für drei Monate in die USA und sagen sich: Ich arbeite hier ein bisschen, das merkt keiner. Dann reisen sie mit Arbeitsunterlagen auf ihrem Laptop ein, die zeigen, dass sie auch hier in den USA arbeiten wollen, wenn auch nicht unbedingt für einen amerikanischen Arbeitgeber. Für Touristen wäre das aber nicht erlaubt.
Die Betroffenen waren zwei Wochen in Haft, bevor sie dann ausreisen konnten. Einen Anwalt konnten sie nicht kontaktieren. Ist das häufig so?
Ich habe selber auch schon Fälle erlebt, wo das drei, vier Wochen dauerte. Die Behörden stützen sich darauf, dass es bei sogenannten beschleunigten Ausschaffungen kein Recht auf einen Anwalt gibt. In dieser Situation können wir – auch wenn wir es versuchen – mit dem Klienten oder der Klientin keinen Kontakt aufnehmen.
Wie ist die Situation von Studentinnen und Studenten aus dem Ausland?
Einige der grossen Universitäten empfehlen ihren Studentinnen und Studenten im Moment nicht aus den USA auszureisen, weil nicht klar ist, ob sie zurückkommen könnten. Das ist insbesondere für Personen aus bestimmten Ländern wichtig, die allenfalls von einer Einreisesperre betroffen sein könnten. Für Studentinnen und Studenten aus Westeuropa sehe ich dieses Problem eher nicht. Aber ganz sicher sein können wir natürlich nicht.
Das Gespräch führte Viviane Manz.
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