Im Bundestagswahlkampf erhielt die AfD eine Plakatkampagne im Wert von mehreren Millionen Euro als Spende. Offiziell soll sie von einem Ex-FPÖ-Politiker stammen - doch es gibt Zweifel. Die AfD zahlt nun vorsorglich.

Wegen einer möglicherweise illegalen Parteispende hat die AfD vorsorglich 2,35 Millionen Euro bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt. Das geht aus Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hervor. Zuerst hatten stern und RTL/ntv darüber berichtet.

Die Überweisung sei erfolgt, "damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden", sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter stern und RTL/ntv.

Wie die Bundestagsverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, wurde das Geld von der AfD an die Bundeskasse "zur Verwahrung" überwiesen.

Hinweis aus Österreich

Die AfD hatte im Bundestagswahlkampf eine Plakatkampagne im Wert des nun hinterlegten Geldes als Spende erhalten. Die Spende soll von dem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, gekommen sein. Doch daran gibt es mittlerweile Zeifel.

Die Bundestagsverwaltung erreichte nach eigenen Angaben ein Hinweis der österreichischen Financial Intelligence Unit. Demnach sei aufgrund eines gemeldeten Geldwäscheverdachts erkannt worden, dass der von der AfD genannte angebliche Spender kurze Zeit, bevor er eine Werbemaßnahme beauftragte, "eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist". Die Partei sei zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Man habe der AfD, da sie sich nicht im Besitz dieses Spendengeldes befinde, für eine "unverzügliche Weiterleitung" eine angemessene Frist eingeräumt.

Eine "Strohmannspende"?

Den Medienberichten zufolge geht die Bundestagsverwaltung aktuell davon aus, dass es sich bei der Spende um eine unzulässige Weiterleitungs- beziehungsweise "Strohmannspende" handelt. Nach dem deutschen Parteiengesetz sind "Strohmannspenden" verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird. 

In derartigen Fällen gelte laut Bundestagsverwaltung generell, dass eine Partei nach dem Erkennen der tatsächlichen Umstände zur unverzüglichen Weiterleitung verpflichtet sei. Eine Zahlungsverpflichtung in dreifacher Höhe des erlangten Betrages käme nach Auskunft der Verwaltung in Betracht, wenn diese Weiterleitung nicht erfolgt oder maßgeblichen Vertretern der Partei nachgewiesen werden könnte, dass sie die Umstände, die die Unzulässigkeit der Spende begründen, schon zum Zeitpunkt der Annahme kannten.

AfD widerspricht

Die AfD widerspricht dieser Darstellung. Gegenüber stern und RTL/ntv sagte Bundesschatzmeister Hütter, man gehe weiter davon aus, dass es keine "Strohmannspende" sei. Zudem sei das Verfahren zur Klärung der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen.

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