Wer Bürgergeld bezieht und nicht mit dem Jobcenter kooperiert, dem können die Bezüge gekürzt werden. Die Jobcenter verhängten 2024 deutlich mehr Leistungsminderungen, insgesamt ist aber nur ein kleiner Kreis betroffen.
Vergangenes Jahr sind 185.616 Bürgergeld-Empfängern die Leistungen gekürzt worden. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Insgesamt sprachen Jobcenter im vergangenen Jahr demnach 369.000 Leistungsminderungen aus. Gegenüber dem Vorjahr bedeute das einen Anstieg um 63 Prozent. Der häufigste Grund dafür seien verpasste Termine gewesen.
Insgesamt traf es aber nur einen kleinen Kreis der Bürgergeld-Bezieher. Die Minderungen betreffen weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger, wie es weiter hieß. Ende Dezember 2024 waren demnach 0,8 Prozent von einer Leistungsminderung betroffen.
Im Schnitt 62 Euro weniger
Nur zu einem kleinen Teil seien die Kürzungen verhängt worden, weil Bürgergeld-Empfänger die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme verweigert hätten. Deswegen seien rund 23.400 Minderungen ausgesprochen worden.
Im Durchschnitt wurden 62 Euro (das entspricht 7,8 Prozent) gekürzt. Die Jobcenter verringern die Leistungen bei Verstößen - etwa dem Versäumen von vereinbarten Terminen - zunächst um zehn Prozent, in Wiederholungsfällen auch um 20 oder 30 Prozent. Wer eine zugewiesene Arbeitsstelle willentlich nicht antritt, dem kann auch eine Reduzierung auf null drohen.
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