Der Bundestag hat die CDU-Politikerin Klöckner mit deutlicher Mehrheit zur Präsidentin gewählt. Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin hat nun das zweithöchste Amt im Staat inne.
Die CDU-Politikerin Julia Klöckner ist neue Bundestagspräsidentin. In der konstituierenden Sitzung des Parlaments wählten die Abgeordneten die 52-Jährige mit großer Mehrheit in das zweithöchste Staatsamt. Der frisch gewählte Alterspräsident Gregor Gysi übergab die Sitzungsleitung im Anschluss an die Wahl an Klöckner.
Das Parlament wählte die 52-Jährige in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag an die Spitze. Klöckner erhielt in geheimer Wahl 382 Ja-Stimmen, 204 Abgeordnete stimmten mit Nein, 31 enthielten sich. Die vermutlich künftige Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD verfügt im Bundestag über 328 Sitze.
Vierte Frau im zweithöchsten Staatsamt
Klöckner ist nach Annemarie Renger und Rita Süssmuth sowie ihrer unmittelbaren Amtsvorgängerin Bärbel Bas die vierte Frau, die das zweithöchste Amt im Staat bekleidet. Sie sehe die Wahl zur Bundestagspräsidenten als Verpflichtung und dankte für de Vertrauensvorschuss. Sie wolle ihr Amt unparteiisch, unaufgeregt und unverzagt ausführen.
Die CDU-Politikerin wurde im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach geboren. Sie war von 2018 bis 2021 Bundeslandwirtschaftsministerin unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Von 2002 bis 2011 war Klöckner schon einmal Mitglied des Bundestags, seit 2021 ist sie es wieder. Zuletzt war sie wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Von 2022 an war Klöckner zudem Bundesschatzmeisterin der CDU. Dieses Amt hat sie nun mit Blick auf ihre neue Aufgabe niedergelegt.
Wahl der Vizepräsidenten steht bevor
Im Anschluss werden auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestimmt. Die CSU schickt dafür die Innenexpertin Andrea Lindholz ins Rennen, die SPD die Saarländer Politikerin Josephine Ortleb, die Grünen Ex-Parteichef Omid Nouripour, die Linke den früheren Thüringer Regierungschef Bodo Ramelow und die AfD den früheren Offizier Gerold Otten.
In der Regel erhalten die Nominierten die Zustimmung des Parlaments. Einzig der AfD gelang es in der Vergangenheit nicht, eine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu bekommen. Die AfD scheiterte außerdem bei der konstituierenden Sitzung mit einem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, mit der sie ein Recht auf einen stellvertretenden Posten im Bundestagspräsidium durchsetzen wollten.
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