Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist äußerst knapp am Einzug in den Bundestag gescheitert. Nun zieht das BSW vor das Bundesverfassungsgericht - und will eine neue Auszählung erreichen.
Nach dem sehr knappen Scheitern bei der Bundestagswahl lässt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) das Ergebnis rechtlich überprüfen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), laut dem die Partei das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,972 Prozent der Stimmen denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der FAZ von "einigen Tausend BSW-Stimmen", die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt".
Falsche Zuordnungen?
Eine mögliche rechtliche Handhabe sieht die Parteispitze auch darin, dass von den 230.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland wegen kurzer Fristen viele ihre Stimme nicht hätten abgeben können. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass ein Einzug in den Bundestag bei einer flächendeckenden Wahl der Auslandsdeutschen möglich gewesen wäre. Co-Chefin Amira Mohamed Ali verwies zudem auf mögliche Verwechslungen des BSW mit der Partei Bündnis Deutschland in einigen Wahllokalen. Man müsse sehen, ob dies relevant sei.
Das amtliche Endergebnis soll am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
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